Kreis-Chorkonzerte
Kreis-Chorkonzerte
Der Sängerkreis führt Chorkonzerte durch. Der Musikausschuss ist für diese Konzerte verantwortlich.
Es kann aber auch ein Chor mit der Durchführung eines "Kreis-Chorkonzertes"
beauftragt werden. Es sollen wenigstens drei Mitglieds-Chöre teilnehmen.