Kreis-Chorkonzerte

Kreis-Chorkonzerte

 

Der Sängerkreis führt Chorkonzerte durch. Der Musikausschuss ist für diese Konzerte verantwortlich.

                                                                    

Es kann aber auch ein Chor mit der Durchführung eines "Kreis-Chorkonzertes" beauftragt werden. Es sollen wenigstens drei Mitglieds-Chöre teilnehmen.