Der Musikausschuss
aus der Satzung des Chorverbandes Münster Stadt und Land:
- Die Tätigkeit des Musikausschusses gilt der Förderung des musikalischen Lebens im Chorverband und der Beratung des Vorstandes in allen musikalischen Fragen.
- Dem Musikausschuss gehören an:
- der Kreis-Chorleiter
- der stellvertretende Kreis-Chorleiter
- der Kreis-Jugendchorleiter
- bis zu sechs weitere Chorleiter der Mitglieds-Chöre
- Hinzu tritt mit Sitz und Stimme der Chorverbandsvorsitzende
oder ein von ihm bestellter Vertreter.
Die Mitglieder des Musikausschusses werden vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Kreisverbandstag berufen.
Dem Musikausschuss gehören an:
Reinhild Conze |
Georg Höing |
Richard Homann
|
Bernhard Puschmann
Voßkotten 170 48268 Greven 02571-31 80 |
Rainer Schaphorn |