Recht & Chor
Damit Sie ihr Recht behalten
Steuer und Rechtshilfen
http://www.sbnrw.de/vereinshilfen/index.htm
Auf dieser Internet-Seite finden Sie interessante Artikel und Vorlagen, die Ihre Arbeit im Verein unterstützen und vereinfachen sollen.
Zeitschrift: Neue Chorzeit
Zu viel Geld in der Vereinskasse
Teil 1: Grundlagen Juli/August 2006 - Seite 35
Teil 2: Gesetzliche Regelungen September 2006 - Seite 22
Teil 3: Rücklagen im Sinne des
§ 58 Nr.
7 AO
Oktober 2006 - Seite 24
Kostenfreie Informationen im Netz zu Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht
www. vereinsrecht.de
www.wegweiser-buergergesellschaft.de
www.vereinsknowhow.de
www.npo-info.de
www.gemeinsam-aktiv.de
Weitere Info in: Neue Chorzeit, Januar 2007, Seite 22
GEMA - Vertrag vom Januar 2007
s. Neue Chorzeit Februar 2007
Homepage des DCV: s. unter "Links" oben rechts.
Daraus dieser Ausschnitt:
6. Pauschal abgegoltene Musiknutzungen
Nur für die Einzelverbände gem. Anlage 1 sind durch Zahlung des Pauschalbetrages nach Ziffer 7 sämtliche Chorveranstaltungen der dem Chorverband mittelbar (etwa als Mitglieder von Einzelverbänden) oder unmittelbar angehörenden Verbände und einzelnen Vereine abgegolten. (Bisheriger Ch-Tarif)
Außerdem sind die Aufführungstantiemen für Musikaufführungen bei folgenden Veranstaltungen des Chorverbandes, seiner Einzelverbände und der diesen angeschlossenen Sängerkreisen, Kreischorverbänden oder Chorbezirken, Sängergruppen und Mitgliedsvereinen abgegolten, auch wenn ein Einzelverband nicht diesem Pauschalvertrag beigetreten ist:
a) Gesellige Veranstaltungen in Räumen
von bis zu 150 m² Größe soweit
- nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden
Personen zugelassen sind,
- weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben
wird,
- die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.
b) Weihnachtsfeiern
soweit
- nur Mitglieder des Vereins und die zu ihrem Hausstand gehörenden
Personen zugelassen sind,
- weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben
wird,
- die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten.
c) Theaterabende soweit
- vor Beginn, in der Pause und nach Abschluss der Theateraufführung
insgesamt bis 6 Chorwerke vorgetragen werden,
- das Eintrittsgeld EUR 3,- nicht übersteigt.
d) Umzugsmusik bei Sängerfesten oder Jubiläen
e) Festakte bei offiziellen
Gelegenheiten
(Veranstaltungen, bei denen Ansprachen, Ehrungen usw. musikalisch umrahmt werden.
Ausgenommen sind Festkommerse bzw. Festbankette vor oder bei
Jubiläumsfesten.)
f) Freundschaftssingen, Singen auf öffentlichen Plätzen oder Gutachtersingen soweit weder ein Eintrittsgeld noch sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird, die Mitwirkenden keine Vergütung erhalten, die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.
g) Wohltätigkeitssingen in Krankenhäusern, Altenheimen oder Vollzugsanstalten soweit weder Eintrittsgeld noch ein sonstiger Unkostenbeitrag erhoben wird, die Mitwirken-den keine Vergütung erhalten, die Veranstaltungen ohne Wirtschaftsbetrieb stattfinden.
7. Pauschalvergütung
Der Chorverband zahlt zur Abgeltung der unter Ziffer 6 beschriebenen Musiknutzungen eine feste Pauschale für 2007 und für 2008.
EUR 835.000,-- inkl. Umsatzsteuer
(z.Zt. 7 %)
(entspricht EUR 780.373,83 netto zzgl. 54.626,17 USt.) für die Nutzungen im
Jahr 2007
und
EUR 864.000,-- inkl. Umsatzsteuer (z.Zt. 7
%)
(entspricht EUR 807.476,64 netto zzgl. 56.523,36 USt.) für die Nutzungen im
Jahr 2008
Bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes werden die Bruttosummen entsprechend neu berechnet.
Voraussetzung dieser Festlegung der Vergütungen ist, dass der Chorverband
mindestens
95 % der Musikfolgen für die abgegoltenen Chorveranstaltungen bei der GEMA
ordnungsgemäß einreicht. Wird dieses Niveau im Jahr 2008 nicht
erreicht, erhöht sich die Pauschalvergütung für das Jahr 2009 um
10 %.
Auch die nicht an der Pauschalregelung teilnehmenden Verbände können die Pauschale nach Ziffer 6 a - g des vorliegenden Pauschalvertrages nutzen. Jedoch sind alle Musiknutzungen der zuständigen Bezirksdirektion zu melden.
